Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen bestimmen leider das Geschäftsleben. Das betrifft auch uns.
Da wir mehrere Produkte anbieten, müssen wir für jedes Produkt eine spezielle Geschäftsbedingung verfassen.
Unser Anliegen ist es für jeden Kunden das Beste zu geben,
daher haben wir bis jetzt noch nie eine dieser AGB´S anwenden müssen.

Werden derzeit überarbeitet!

Werden derzeit überarbeitet!

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB´s) über die Miete einer Fotobox
Stand 01/2021


Geltungsbereich
Die nachfolgenden AGB´s gelten für die Vermietung von Fotoboxen durch die Fa. Kraftstark, Inhaber Plienegger Franz, in folge Vermieter genannt, und dem Mieter.
Abweichende Bedingungen einer Partei gelten nur wenn sie schriftlich von der anderen Partei anerkannt wurden.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als vereinbart, wenn der Mieter sie im Mietvertrag zur Kenntnis nimmt und mit seiner Unterschrift bestätigt oder ihnen nicht umgehend widerspricht, spätestens aber mit der Annahme des Angebotes vom Vermieter bzw. der Entgegennahme der Leistung.

Mietgegenstand
Gegenstand des Mietvertrages ist die Vermietung einer Fotobox sowie das im Mietvertrag vereinbarte und für den Betrieb notwendige Zubehör - gegen Entgelt.

Vertragsabschluss
Nach Anfrage unterbreitet der Vermieter ein mündliches oder per E-Mail erstelltes Angebot.
Nach Annahme dieses Angebotes durch den Mieter, erstellt der Vermieter einen Mietvertrag. Der Vertrag kommt nach Unterfertigung durch den Mieter mit Übermittlung (per Post oder per E-Mail) an den Vermieter Zustande. Für Ausführung, Umfang, Zeit und Ort der zu erbringenden Leistung ist ausschließlich der Unterfertigte Mietvertrag maßgebend. Nebenabreden, gleich welcher Art, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.

Zahlung des Mietbetrages
Es gilt der vertraglich vereinbarte Preis im Mietvertrag bzw. der in einer nachträglich, schriftlich vom Vermieter bestätigten, Vereinbarung.
Eine Anzahlung von 50% des vereinbarten Preises ist nach Unterfertigung und Übermittlung des Mietvertrages innerhalb von 7 Tagen zu leisten. Geht die Anzahlung innerhalb dieser Zeit nicht ein, wird die Buchung storniert und gegebenenfalls der Termin weitervergeben.
Der Restbetrag ist bis 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin zu überweisen oder am Veranstaltungstag bar zu begleichen.
Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. §19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese daher auch nicht aus.

Mietbedingungen
Gegenstand des Vertrages sind die im Mietvertrag aufgeführten Geräte und Zubehörteile. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die dort genannten Geräte und Zubehörteile durch funktionsgleiche Geräte und Zubehörteile zu ersetzen.
Die Mietzeit beginnt nach dem Aufbau der Fotobox am Veranstaltungsort und endet wie im Mietvertrag vereinbart.
Der Mieter verpflichtet sich zur sorgfältigen und zweckmäßigen Behandlung der Fotobox und Zubehörteile. Der Mietgegenstand ist ausschließlich zu Zwecken des Fotografierens zu verwenden.
Der Mieter verpflichtet sich auch dazu, die Fotobox und Zubehörteile vor Um- oder Herunterwerfen sowie vor Kontakt mit Flüssigkeiten zu schützen.
Der Mieter ist auch Zuständig für die Voraussetzungen für den Betrieb der Fotobox, insbesonders die notwendige Energieversorgung andauernd aufrecht zu erhalten. Für die Kosten durch die Stromentnahme am Veranstaltungsort ist der Mieter verantwortlich, auch bei der Kabelverlegung hat der Mieter alle damit verbundenen Gefahrenquellen abzusichern.
Der Mieter ist nicht berechtigt die Fotobox sowie Zubehörteile zu öffnen und in die Konfiguration der Geräte zu ändern. Der Mietgegenstand hat an dem Ort, an dem der Vermieter die Inbetriebnahme vorgenommen hat, zu verbleiben. Eine Untervermietung ist nicht gestattet.

Haftung
Der Vermieter haftet für keine Schäden an Menschen oder Gegenständen die durch unsachgemäßer Bedienung der Fotobox und Zubehörteile verursacht wurden. Der Vermieter haftet nur für Schäden die er selbst oder Mitarbeiter des Vermieters durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursachte.
Der Mieter haftet für alle von ihm zu vertretenden Verluste und Schäden, die während der Mietzeit durch ihn oder durch Dritte entstehen. Wird der Mietgegenstand, deren Bestandteile oder Zubehörteile gestohlen, gehen verloren oder werden beschädigt, haftet der Mieter für die Wiederbeschaffung bzw. Reparatur des jeweiligen Mietgegenstand oder Zubehörteiles. Bemessungsgrundlage ist der Zeitwert des Mietgegenstande oder Zubehörteiles. Der Mieter haftet nicht für Defekte, die ohne äußere Einwirkung und auf Verschleiß des Mietgegenstandes oder Zubehörteiles zurückzuführen sind. Der Mieter hat technische Störungen unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen. Reparaturen dürfen ausschließlich vom Vermieter durchgeführt werden.
Eltern haften für ihre Kinder.

Widerrufsrecht und Stornierung
Der Mieter ist berechtigt, innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsabschluss (Rückübermittlung des unterschriebenen Mietvertrages) diesen Vertrag ohne Angaben von Gründen zu widerrufen. Der Mieter hat den Vermieter schriftlich per Brief oder E-Mail über die Entscheidung, diesen Vertrag zu widerrufen, zu verständigen.
Der Mieter ist auch nach dieser Frist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Der Vermieter ist schriftlich per Brief oder E-Mail vom Rücktritt zu informieren. In diesem Fall hat der Mieter eine Stornogebühr zu leisten. Die Stornogebühr beträgt bis zu einem Monat vor dem gebuchten Veranstaltungstermin 50% der Anzahlungssumme. Die restlichen 50% der Anzahlung werden vom Vermieter innerhalb 14 Tagen per Banküberweisung an den Mieter rücküberwiesen. Bei Stornierung innerhalb eines Monats vor Veranstaltungstermin werden 100% der Anzahlungssummer als Stornogebühr einbehalten.
Der Vermieter kann den Vertrag den er mit dem Mieter abgeschlossen hat jederzeit und ohne Angaben von Gründen stornieren. In diesem Fall wird vom Vermieter die gesamte bereits erhaltene Zahlung vom Mieter, innerhalb von 14 Tagen ab Stornierung, rückerstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche jederart des Mieter werden ausgeschlossen.

Urheber- und Nutzungsrecht, Datenschutz
Der Vermieter überträgt das volle Nutzungsrecht an den Fotos auf den Mieter. Dieses beinhaltet private und kommerzielle Nutzung, jede Veränderung, Weiterverbreitung der gelieferten Fotos. Ausgenommen ist die Veränderung oder Entfernung des Logos oder Wasserzeichnung des Vermieters. Der Erwerb der Nutzungsrechte über das fotografische Urheberrecht hinaus, liegt beim Mieter. Somit haftet der Vermieter nicht für die Verletzung der Bild- und Urheberrechte Dritter. Der Vermieter haftet in keiner Form für Missbrauch, den ein Teilnehmer der Veranstaltung des Mieters mit den Fotos von anderen Teilnehmer betreiben könnte. Nacktbilder oder Bilder mit Gewaltverherrlichung, Jugendgefährdung oder Diskriminierung jeglicher Art sind verboten.
Die digitalen Aufzeichnungen verbleiben nach der Veranstaltung auf dem Speichermedium der Fotobox und werden sofort nach auslesen und Übergabe an den Mieter (CD, USB-Stic, Wetransfer oder ähliches) gelöscht. Der Vermieter ist nicht zur Speicherung oder Aufbewahrung verpflichtet.
Der Mieter ist damit einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Vermieter versichert, dass alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weitergegeben werden.

Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel
Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich.
Nebenabreden zum Vertrag bestehen keine und bedürfen, wenn gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Wenn der Mieter keinen Gerichtsstand in der Republik Österreich hat, oder nach Vertragsabschluss seinen Sitz oder Aufenthalt ins Ausland verlegt, wird der Sitz des Vermieters als Gerichtsstand vereinbart.
Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, oder die Bedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.